Bildung

Der Bildungs- und Erziehungs- und Betreuungsauftrag umfasst die sogenannte Elternpartnerschaft, d. h. die Kita unterstützt und ergänzt die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Familie (§ 22, Abs.2, S. 1 Nr. 2, SGB VIII).

Der Förderauftrag unserer Einrichtung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes (Bildungsvereinbarung, § 22 Abs. 3 SGB VIII).

Alle Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Auftrag (§ 3 Ans. 1 KiBiZ).

Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, gemeinsam gefördert werden (§ 22 a (4) SGB VIII, § 8 KiBiZ).