Elternbeirat
Zu Beginn jeden Kita- Jahres wird von den Erziehungsberechtigten, der in der Einrichtung zu betreuten Kindern, der "Elternbeirat" gewählt.
In unserer Einrichtung setzt sich der Elternbeirat-festgesetzt durch das GTK (Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder)- aus vier hauptamtlichen Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Der Elternbeirat trifft sich mindestens 3 Mal pro Jahr mit der KiTa-Leitung zu einer Versammlung. Gerne finden auch Treffen ohne pädagogisches Personal, organisiert durch den Elternrat mit allen Eltern, in der Einrichtung. statt.
Der Elternbeirat ist ein Bindeglied zwischen unserer Einrichtung, den Eltern und dem Träger. Zusätzlich zu dieser Aufgabe wirkt er auch bei Festen und anderen Aktionen mit.
Der Elternbeirat (zwei Elternvertretende) bildet zusammen mit den Angehörigen des Trägers (KiTa-Leitung), den Vertretenden der pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung, sowie mit einem Mitglied aus dem Kuratorium der Kirchengemeinde den "Rat der Tageseinrichtung".
Der "Rat der Tageseinrichtung" trifft sich mindestens einmal jährlich. Seine Aufgaben bestehen u.a. darin, über die Öffnungs- und Schließzeiten im KiTa-Jahr, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu beraten und die Erziehungsberechtigten in der Einrichtung umfassend zu informieren.